Ihre Fördermittelberatung

Mit Sicherheit die maximale Förderung erhalten.

Ihr Förderwegweiser zur maximalen Förderung

Immer wieder werden Hausbesitzer und Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen gestellt, die oftmals hohe Investitionen und Kosten verursachen. Dass es dabei fast immer Möglichkeiten gibt, von einer Förderung zu profitieren, wissen die meisten unserer Kunden gar nicht. 

 

Wie auch? 

 

Wir haben etliche staatliche Institutionen, die einerseits unterschiedliche Förderprogramme anbieten und andererseits auf unterschiedlichen Ebenen arbeiten. Hinzu kommt, dass sich die Verantwortlichkeiten ständig ändern und Förderprogramme oftmals gestrichen oder neu aufgesetzt werden. Nicht ohne Grund wird die Förderlandschaft häufig als Dschungel bezeichnet. 

 

In so einem Fall brauchen Sie einen zuverlässigen, kompetenten Partner, der Ihnen Aufgaben abnimmt und Kosten spart. Wir sind ein solcher Partner.

Hinweis: Sämtliche Angaben basieren auf den Stand vom 05.05.2025. Förderbedingungen und Richtlinien können sich umgehend ohne Vorwarnung ändern. 

 

Haben Sie noch Fragen? 

Fördermittel im Überblick

Mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Sie den Weg zur maximalen Förderung bei Ihrem Vorhaben beschreiten können. Dabei gehen wir insbesondere auf die:

  1. Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), 
  2. Zinsverbilligten Kredite, Tilgungszuschüsse und Heizungsförderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und auf die 
  3. Steuerliche Förderung nach §35C des Einkommensteuergesetzes ein.
     

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)

Was wird gefördert?

 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle;
 Anlagentechnik (außer Heizung);
 Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) begrenzt auf den Bereich
Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen;
 Heizungsoptimierung;
 Fachplanung und Baubegleitung.

Im Rahmen der Beantragung eines der oben genannten Vorhaben sind darüber hinaus Maßnahmen förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei
eingebauten Anlagen zwingend erforderlich sind, sogenannte Umfeldmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme
Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Fördersumme:

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) gewährt wird.

Interesse an einem iSFP? Kontaktieren Sie uns!

Kriterien:

Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen nachweislich entsprechen. Das funktioniert nur mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. 

Wir helfen Ihnen gerne in dieser Sache. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Benötige Unterlagen und Ablauf der Förderung:

Wir haben eine Checkliste vorbereitet, sodass wir gemeinsam nichts vergessen. Diese erhalten Sie nachdem Sie uns beauftragt haben.

Mehr Infos finden Sie unter:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Heizungsförderung für Privatpersonen - Zuschuss Nr 458

Was wird gefördert?

Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.
 

Wer wird gefördert?

 Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn­immobilien sowie 
 WEG's - Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine effiziente Heizungs­anlage ein­bauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz ein­richten lassen möchten. 

Antragsberechtigt sind:
 Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
 Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind.
 Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
 WEG's in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Fördersumme:

Diese richtet sich nach der Anzahl an Wohneinheiten (WE). 

Bei einem Einfamilienhaus können Sie Kosten bis zu 30.000 EUR geltend machen.

Bei einem Mehrfamilienhaus können Sie 30.000 EUR für die erste WE, 15.000 EUR für die zweite bis sechste WE, und 8000 EUR ab der siebten WE anrechnen. Es gibt keine Förderhöchstgrenze. 

Und bei WEG's kann jeder, der die Wohneinheit selbst als Hauptwohnsitz nutzt, einen Zusatzantrag stellen, um den Klimageschwindigkeitsbonus und/oder den Einkommensbonus zu beantragen. Dieser wird dann anteilsmäßig auf die selbstgenutzte Wohnung berechnet. 

Der maximale Fördersatz beträgt immer 70% und teilt sich wie folgt auf: Die Grundförderung beträgt 30%, der Effizienzbonus für Wämepumpen beträgt  5%, der Klimageschwindigkeitsbonus 20% und der Einkommensbonus 30%. 
Der maximale Fördersatz beträgt 70% der anrechnungsfähigen Kosten.

Kriterien:

Zu den geförderten Heizungen und dazugehörigen Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation von:
 Solar­thermischen Anlagen
 Bio­masse­heizungen
 Elektrisch ange­triebene Wärme­pumpen
 Brenn­stoff­zellen­heizungen
 Wasser­stoff­fähige Heizungen
 Innovative Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
 Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
 Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
 Die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
 Die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
 Die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nur gewährt, wenn die Inbetriebnahme der förderfähigen Heizung, wie z.B. eine Öl- oder Gasheizung, mehr als 20 Jahre zurückliegt.

Der Einkommensbonus wird bei einer selbstgenutzten Wohneinheit gewährt, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 EUR beträgt.

Benötige Unterlagen und Ablauf der Förderung:

Wir haben eine Checkliste für Sie vorbereitet, sodass Sie und wir  nichts vergessen. Diese erhalten Sie nachdem Sie uns beauftragt haben.

Eine einfache Checkliste finden Sie unter: 

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Checkliste_Nachweiseinreichung_458.pdf

Steuerliche Förderung nach §35C des EStG 

Was wird gefördert?

Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Die Maßnahmen müssen den Anforderungen der energetischen Sanierungsmaßnahmen Verordnung entsprechen und müssen von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen bescheinigt werden. 

Wir können das sowohl für Sie als Privatperson oder als Fachunternehmen übernehmen, sprechen Sie uns gerne darauf an! 

Wer wird gefördert?

Bei der steuerlichen Förderung handelt es sich um eine Steuerermäßigung; d.h. 20% der Investitionskosten werden direkt von der individuellen Einkommenssteuerlast abgezogen (verteilt auf drei Jahre). Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld, sodass die Förderung von einer Vielzahl von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern in Anspruch genommen werden kann. 

Fördersumme:

Sie können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils 7 % (jeweils max. 14.000 €), im zweiten Folgejahr 6 % (max. 12.000 €) der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld abzugsfähig. 

Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

- Beispiel: Die selbstnutzende Eigentümerin könnte bei einer Investitionssumme von 30.000 Euro für z.B. eine Wärmepumpe oder einem Fenstertausch im Jahr des Sanierungsabschlusses 2.100 €, im Folgejahr 2.100 € und im zweiten Folgejahr 1.800 € von der individuellen Steuerlast abgezogen werden.

Ist die tarifliche Einkommensteuer in einem der Jahre geringer als die sich rechnerische ergebende Steuerermäßigung, wird die Einkommensteuer auf 0 € festgesetzt. Zu einer Erstattung der Differenz kommt es in diesen Fällen nicht

Kriterien:

Für eine steuerliche Förderung müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
 Das Haus oder das Gebäude, in dem sich Ihre Eigentumswohnung befindet, muss mindestens zehn Jahre alt sein.
 Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen.
 Die energetische Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein und bestimmte technische Anforderungen einhalten, die Sie in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) nachlesen können.
 Sie müssen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vorlegen.

Benötige Unterlagen und Ablauf der Förderung:

Die Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen ist zwingend notwendig und unter folgendem Link zu finden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-12-23-steuererm-energetische-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Was wird gefördert?

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Energieeffizienz-Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:
 Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
 WEG's im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
 Nießbrauchsberechtigte Mieter und Pächter, jedoch sind Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.

Fördersumme:

50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Interesse an einer Energieberatung? Kontaktieren Sie uns!

Kriterien:

Vollständige Durchführung der Energieberatung innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraum (9 Monate)

Benötige Unterlagen und Ablauf der Förderung:

Wir haben eine Checkliste vorbereitet, sodass wir gemeinsam nichts vergessen. 

Anbei finden Sie das Merkblatt zur Antragstellung:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_merkblatt_antragstellung_bafa-portal.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Energetische Sanierungen
 Kredit Nr 261

Was wird gefördert?

Komplettsanierung zum Effizienzhaus:
Alle energetischen Maß­nahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85
oder besser beziehungs­weise zur Effizienz­haus-Stufe Denkmal führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

Voraussetzung: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes liegt zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück

Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche:
Mit diesem Förderkredit unter­stützt die KfW Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht be­wohnte Fläche in eine Wohn­fläche um­widmen.

 

Wer wird gefördert?

Die KfW fördert alle, die klima­freundlich sanieren. Dazu gehören:

 Privat­personen und WEG's
 Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
 Alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
soziale Organisationen und Vereine

Fördersumme:

Bis zu 150.000 EUR/Wohneinheit Kredit und Tilgungszuschuss zwischen 5-45% je nach erreichter Stufe.

Bei einem Worst Performing Building erhält man 10% Extra Tilgungszuschuss. Die Einstufung erfolgt entweder über Ihren Energieausweis (Klasse H) oder
über das Baujahr und den Sanierungszustand (Vor 1957 und 75% der Außenwandfläche nicht energetisch saniert)

Kriterien:

Erreichung eines Effizienzhaus Standards, optional zusätzlich eine  Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare Energien-Klasse oder  eine Denkmalstufe

Benötige Unterlagen und Ablauf der Förderung:

Anbei der Link zum Merkblatt der KfW: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf

Klimafreundlicher Neubau 
Kredit Nr 297

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. 

 

Wer wird gefördert?

Die KfW fördert alle, die in klima­freundliche Neu­bauten investieren. Dazu gehören:

 Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer
 Wohneigentums­gemeinschaften
 Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
 Unternehmen und kommunale Unternehmen
 Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
 Vermieterinnen und Vermieter
 Alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
 Soziale Organisationen und Vereine

Fördersumme:

Abhängig vom Vorhaben vergibt die KfW Zinsvergünstigte Darlehen mit optionaler tilgungsfreien Anlaufzeit

Kriterien:

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist.

Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.

Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erfüllt.

Benötige Unterlagen und Ablauf der Förderung:

Sie erhalten 100 % des Kredit­betrags ausgezahlt. Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teil­beträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.
Ab dem 13. Monat berechnet die KfW eine Bereitstellungs­provision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abge­rufenen Kreditbetrag.

Anbei der Link zum Merkblatt der KfW:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005051_M_297_298.pdf

K&L Energieberatung GmbH

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